Versicherungen für Lehrkräfte

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Dienstunfähigkeitsversicherung

Für Lehramtsstudierende, Lehramtsanwärter:innen und auch Lehrer:innen ist die Absicherung der Arbeitskraft ebenso wichtig wie für Angestellte oder Selbstständige. Empfehlenswert ist es, sich über die Dienstunfähigkeitsversicherung gegen den Verdienstausfall zu schützen. Alternativ kann auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden.

Die anonyme Risikoanfrage
Was ist das?

Bevor Du eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt, prüft der Versicherer Deinen Gesundheitszustand. Dafür müssen Fragen zu Vorerkrankungen, Behandlungen oder Beschwerden beantwortet werden. Diese Prüfung nennt man Risikovoranfrage. Sie entscheidet darüber, zu welchen Bedingungen Du in die Versicherung aufgenommen wirst.

Sieht der Versicherer durch bestehende Erkrankungen ein erhöhtes Risiko für eine spätere Dienstunfähigkeit, kann ein sogenannter Risikozuschlag erhoben werden oder spezielle Krankheitsbilder werden ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Du entweder einen zusätzlichen Beitrag für Deine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlen musst oder dass bestimmte Krankheitsbilder nicht mitversichert sind.

Besonders sinnvoll ist dabei eine anonyme Risikovoranfrage. Hierbei werden Deine Gesundheitsdaten zunächst ohne Deinen Namen bei verschiedenen Versicherern geprüft. So lässt sich herausfinden, welcher Versicherer die besten Konditionen bietet – ohne dass Deine Daten oder eine offizielle Ablehnung in Deiner Versicherungsakte gespeichert wird.

Das schützt Dich vor Nachteilen bei späteren Anfragen und sorgt dafür, dass Du die passende Absicherung zu fairen Bedingungen findest.

Für die Gesundheitsprüfung musst Du alle bestehenden Erkrankungen angeben. Zusätzlich werden Informationen zu früheren Untersuchungen, Diagnosen und Behandlungen abgefragt.

In der Regel müssen ambulante Behandlungen und Arztbesuche der letzten fünf Jahre sowie Krankenhausaufenthalte, Operationen und stationäre Behandlungen der letzten zehn Jahre angegeben werden. Wichtig ist, dass die Angaben vollständig und korrekt sind.

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit oder Unfall) dem Dienst nicht mehr nachkommen kann. Was das bedeutet, legt das Bundesbeamtengesetz in Paragraph 44 fest. Hier heißt es: Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge von Erkrankungen innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und/oder wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd (oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen) außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit zu mehr als 50 % auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Unsere Empfehlung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel für einen umfassenden und verlässlichen Schutz, der speziell auf die Anforderungen im Lehrberuf angepasst ist.

Wenn Du Deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen – zum Beispiel durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall – nicht mehr ausüben kannst, endet Dein Dienst- oder Arbeitsverhältnis in der Regel, und Dein Einkommen fällt weg.

Als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit erhältst Du in diesem Fall zwar eine kleine staatliche Versorgung, diese reicht jedoch nicht aus, um deinen bisherigen Lebensstandard zu halten.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive echter Dienstunfähigkeitsklausel bist Du auf der sicheren Seite: Als Lehrer:in, egal ob im Anstellungsverhältnis oder in der Verbeamtung und auch als Student:in ist es daher wichtig, auch an Deine eigene Absicherung zu denken.

Mit einer zusätzlichen Dienstunfähigkeitsversicherung sorgst Du vor und schließt diese Lücke – damit Du auch im Ernstfall finanziell abgesichert bist.

Viele Lehrkräfte und Lehramtsanwärter:innen unterschätzen das Risiko einer Dienstunfähigkeit. Dabei zeigen Zahlen deutlich: Rund zwei Drittel aller Lehrerinnen und Lehrer scheiden im Laufe ihres Berufslebens vorzeitig aus dem Dienst aus.

Die staatliche Versorgung reicht in solchen Fällen oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das Ruhegehalt ist meist mit einer Frührente vergleichbar – und fällt umso niedriger aus, je früher die Dienstunfähigkeit eintritt.

Besonders kritisch ist die Situation für Beamtenanwärter:innen und Beamte auf Probe: Sie erhalten im Ernstfall in der Regel noch kein Ruhegehalt. Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit entsteht ein Anspruch auf Versorgung.

Die Arbeitsunfähigkeit (AU) setzt früher an als eine Berufs- oder Dienstunfähigkeit. Sie beschreibt ganz einfach die Zeit, in der Du krankgeschrieben bist. Genau hier kann eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein.

Für Angestellte gilt: In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse, allerdings meist nur mit etwa 60 % des Einkommens. In dieser Phase kann eine Arbeitsunfähigkeitsabsicherung helfen, da dann bereits Leistungen aus der Dienst- und / oder Berufsunfähigkeitsversicherung fließt, um die finanzielle Lücke zu schließen.

Wichtiger Hinweis: für Beamte ist die Situation deutlich entspannter: Während einer Krankschreibung erhalten sie ihre Bezüge in voller Höhe – ohne zeitliche Begrenzung. Erst bei längerer Krankheit (meist nach etwa sechs Monaten) wird geprüft, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. In diesem Fall greift dann die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Ob eine Arbeitsunfähigkeitsklausel sinnvoll ist, hängt somit vor allem von deinem beruflichen Status ab.

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass es im Ernstfall für Dich deutlich einfacher wird an die Leistung Deines Versicherers zu kommen. Wenn Dein Dienstherr – zum Beispiel das Schulamt – feststellt, dass Du Deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, übernimmt Deine Versicherung diese Entscheidung. Das heißt: Du musst nicht zusätzlich dem Versicherer nachweisen, dass Du berufsunfähig bist, sondern erhältst direkt die vereinbarte Leistung.

Ohne eine echte Dienstunfähigkeitsklausel sieht das anders aus. Dann prüft die Versicherung selbst noch einmal genau, ob Du wirklich berufsunfähig bist. Das kann Zeit kosten und im schlimmsten Fall dazu führen, dass Du trotz festgestellter Dienstunfähigkeit keine Zahlung seitens der Versicherung bekommst.

Mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel bist Du also auf der sicheren Seite: Du sparst dir im Ernstfall bürokratischen Aufwand, vermeidest Unsicherheiten und bekommst schneller finanzielle Unterstützung.

Vorsicht bei: Unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel. Die unvollständige Klausel erklärt nur die Beamten für berufsunfähig, die infolge einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Das bedeutet: Diese Regelung gilt in voller Form nur für  Beamte auf Lebenszeit. Für Beamtenanwärter:innen, sowie für Beamte auf Probe greift die Klausel nicht. Mit der unechten Dienstunfähigkeitsklausel muss also in manchen Fällen dem Versicherer zuerst eine vorliegende Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, ehe die dienstunfähigen Beamten ihre Versicherte Leistung erhalten. Die Gefahr in diesem Fall ist, dass Beamte auch im Fall einer durch den Amtsarzt festgestellten Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig auch berufsunfähig im Sinne der Versicherung sind

Für Lehrer:innen, Lehramtsstudierende – egal ob angestellt oder verbeamtet – gibt es am Markt einige sehr gute Anbieter für die Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung.

Gerade bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Auswahl wirklich starker Tarife jedoch überschaubar. Zu den empfehlenswerten Anbietern zählen unter anderem: DBV, Die Bayerische, Signal Iduna, Condor undAllianz.

Diese Versicherer bieten eine sogenannte „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel – ein wichtiger Qualitätsfaktor bei der Absicherung.

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