Versicherung für Lehrkräfte

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Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet für Lehrer:innen eine optimale Ergänzung zur staatlichen Beihilfe. Gemeinsam bilden diese beiden Systeme den perfekten Krankenversicherungsschutz für Dich als Beamte:r.

Wir ordnen Deinen Bedarf richtig ein. Mit unserem Wissen, unserer Erfahrung und der nötigen Kompetenz können wir das PKV-Angebot bewerten und finden so die passende private Krankenversicherung für Dich.

Anonyme Risikoanfrage
Was ist das?

Bevor Du eine private Krankenversicherung abschließt, prüft der Versicherer Deinen Gesundheitszustand. Dafür müssen Fragen zu Vorerkrankungen, Behandlungen oder Beschwerden beantwortet werden. Diese Prüfung nennt man Risikovoranfrage. Sie entscheidet darüber, zu welchen Bedingungen Du in die Versicherung aufgenommen wirst.

Sieht der Versicherer durch bestehende Erkrankungen ein erhöhtes Risiko für spätere Behandlungen und höhere Gesundheitskosten, kann ein sogenannter Risikozuschlag erhoben werden. Das bedeutet, dass Du einen zusätzlichen Beitrag zu Deiner privaten Krankenversicherung zahlen musst.

Besonders sinnvoll ist dabei eine anonyme Risikovoranfrage. Hierbei werden Deine Gesundheitsdaten zunächst ohne Deinen Namen bei verschiedenen Versicherern geprüft. So lässt sich herausfinden, welcher Versicherer die besten Konditionen bietet – ohne dass Deine Daten oder eine offizielle Ablehnung in Deiner Versicherungsakte gespeichert wird.

Das schützt Dich vor Nachteilen bei späteren Anfragen und sorgt dafür, dass Du die passende Absicherung zu fairen Bedingungen findest.

Für die Gesundheitsprüfung musst Du alle bestehenden Erkrankungen angeben. Zusätzlich werden Informationen zu früheren Untersuchungen, Diagnosen und Behandlungen abgefragt.

In der Regel müssen ambulante Behandlungen und Arztbesuche der letzten 3 Jahre sowie Krankenhausaufenthalte, Operationen und stationäre Behandlungen der letzten 5 Jahre angegeben werden. Wichtig ist, dass die Angaben vollständig und korrekt sind.

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FAQs

Häufig gestellte Fragen

Soll ich mich als Lehrer:in gesetzlich oder privat krankenversichern?

Aus unserer Erfahrung entscheiden sich über 90 % aller Lehrer:innen für die private Krankenversicherung – und das aus gutem Grund.

Als Lehrkraft kannst du frei wählen, ob du gesetzlich oder privat versichert sein möchtest. Besonders für Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung in den meisten Fällen aber die attraktivste Lösung.

Der Grund dafür ist, dass die private Krankenversicherung in fast allen Fällen nicht nur deutlich günstiger ist, sondern auch deutlich umfangreichere Leistungen bietet. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich bereits aktuell deutlich geringere Leistungen immer weiter eingeschränkt werden und die Beiträge zudem steigen, sind die Leistungen und Konditionen in der privaten Krankenversicherung vertraglich festgelegt.

Die Beihilfe kannst du dir wie eine „Krankenversicherung“ vom Staat vorstellen. Sie übernimmt bei Deinen Arztbesuchen und Behandlungen einen festen Teil der Kosten. Den Teil den Die Beihilfe nicht übernimmt, sicherst du selbst ab – meist über eine private Krankenversicherung. So bist du insgesamt vollständig abgesichert.

In der Regel beträgt die Beihilfe 50 %. Das bedeutet, dass du nur die verbleibenden 50 % deiner Krankheitskosten selbst absichern musst.

Je nach Bundesland und familiärer Situation, zum Beispiel mit Kindern, kann der Beihilfesatz sogar höher ausfallen. Dadurch reduziert sich Dein eigener Absicherungsanteil über die PKV entsprechend.

Kurz gesagt: Ja, grundsätzlich schon. Falls du beispielsweise nach dem Referendariat nicht direkt verbeamtet wirst und somit (erstmal) in einem Anstellungsverhältnis bist, bist du in der Regel wieder sozialversicherungspflichtig und musst dich somit wieder gesetzlich versichern.

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Lösungen:

Bei Anstellung: automatische Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Ohne direkte Anstellung: Übergangstarif in der privaten Krankenversicherung oder zeitlich befristete Lösung zu günstigen Konditionen

Unsere Empfehlung bei Anstellung: Wandle Deine private Krankenversicherung in eine Anwartschaft um, damit Du später (bei erneuter Verbeamtung) ohne neue Gesundheitsprüfung zurück in die PKV kannst.

1. Gute Tarifleistungen: Ein guter Tarif sorgt dafür, dass Du im Ernstfall medizinisch hochwertig versorgt wirst. Gerade bei privaten Krankenversicherungen gibt es große Unterschiede bei den Leistungen. Diese erkennt man oft nicht sofort, da sie meist im „Kleingedruckten“ der Tarifbedingungen stehen.

2. Faire und bezahlbare Beiträge: Natürlich sollen die Leistungen nicht nur gut sein, sondern auch zu einem möglichst günstigen Beitrag angeboten werden. Wichtig ist dabei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Preis und Leistung.

3. Langfristige Beitragsstabilität: Nicht nur der heutige Beitrag zählt – entscheidend ist auch, wie sich die Beiträge in Zukunft entwickeln. Manche Versicherer sind in der Vergangenheit durch starke Beitragserhöhungen aufgefallen. Daher sollte bei der Auswahl darauf geachtet werden, dass der Versicherer langfristig stabil kalkuliert.

4. Spezialisierung auf Beamt:innen: Für Beamt:innen gelten besondere Anforderungen bei der Krankenversicherung. Deshalb ist nicht jeder Versicherer gleichermaßen geeignet. Wichtig ist vor allem ein guter Beihilfeergänzungstarif, der Leistungen absichert, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Außerdem gibt es viele Besonderheiten im Beamtenbereich, die ein passender Tarif berücksichtigen sollte. Die Unterschiede sind oft groß und für Laien nicht immer direkt erkennbar.

Ja, das ist möglich. In manchen Bundesländern gibt es die sogenannte pauschale Beihilfe, bei der Du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben kannst.

Statt einzelne Krankheitskosten anteilig zu erstatten, beteiligt sich der Staat bei der pauschalen Beihilfe direkt an Deinem Krankenversicherungsbeitrag. Du zahlst also den Beitrag zur Krankenversicherung nicht allein, sondern erhältst jeden Monat einen festen Zuschuss zu Deiner Versicherung.

Allerdings solltest Du wissen: In der pauschalen Beihilfe hast Du meist einen höherer Eigenbeitrag als in der privaten Krankenversicherung und das bei geringeren Leistungen. Zudem ist ein späterer Wechsel zurück zur klassischen Beihilfe oft nicht möglich. Deshalb lohnt sich ein genauer Vergleich – die Entscheidung wirkt langfristig.

Viele haben die Sorge, dass die private Krankenversicherung im Alter stark ansteigt. Für Beamte ist das jedoch unbegründet.

Der Grund: In der privaten Krankenversicherung werden sogenannte Altersrückstellungen gebildet. Das bedeutet, Du zahlst in jungen Jahren etwas mehr ein, damit die Beiträge Deiner Versicherung über die gesamte Laufzeit konstant bleiben

Zusätzlich übernimmt der Staat über die Beihilfe auch im Ruhestand weiterhin mindestens die Hälfte Deiner Krankheitskosten. In manchen Bundesländern erhöht sich der Beihilfeanspruch sogar, sobald Du in Pension gehst. Das bedeutet, das Dein Krankenversicherungsbeitrag im Alter sogar sinkt.

Lehrer:innen im öffentlichen Dienst können, im Vergleich zu ihren verbeamteten Kollegen:innen, erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie mit ihrem Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten (Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2026 = 77.400 €). Sofern Du diese Grenze nicht überschreitest, bleibst Du gesetzlich pflichtversichert. Als angestellte Lehrkraft erhältst Du keine Beihilfe von Deinem Dienstherrn, sondern den üblichen hälftigen Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung.

Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zur klassischen bzw. individuellen Beihilfe. Sie kann in manchen Bundesländern beantragt werden, wenn Du Dich als Beamte:r lieber gesetzlich krankenversichern möchtest, statt eine private Krankenversicherung abzuschließen. In diesem Fall beteiligt sich Dein Dienstherr mit einem monatlichen Zuschuss an Deinen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Pflegepflichtversicherung ist davon allerdings ausgenommen – diesen Beitrag trägst Du weiterhin komplett selbst.

Wichtig zu wissen:

1. Anders als bei der individuellen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung bleibt der Zuschuss bei der pauschalen Beihilfe immer bei 50 %. Das gilt auch dann, wenn Du mehrere Kinder hast oder in Pension gehst.

2. Spätestens mit der Verbeamtung auf Probe musst Du Dich endgültig entscheiden. Wichtig: Die pauschale Beihilfe eröffnet keine neuen Wechselmöglichkeiten zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Wer sich für die pauschale Beihilfe entschieden hat, kann nicht einfach in das System aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung wechseln

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